IMPRESSUM Generali Deutschland Versicherung AG Adenauerring 7 81737 München www generali de Redaktion Jörg Freh Ute Moerkotte Dieter Nießen Abteilung KEK Gestaltung WANT GmbH Co KG Bilder Generali Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung der Redaktion GUT ZU WISSEN Das neue Pflegeunterstützungs und entlastungsgesetz PUEG erhöhter Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber EIN ÜBERBLICK Hintergrund des PUEG Zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung zahlen Versicherte seit Juli 2023 höhere Beiträge in die Pflegekasse ein Bei der Berechnung der Beitragssätze wird nun auch die Anzahl der Kinder berücksichtigt Private Pflegeversicherung und Minijob vom PUEG nicht betroffen Privat versicherte Arbeitnehmer sind von der Neuregelung nicht betroffen Und auch für die Abrechnung von Minijobs ergeben sich keine Veränderungen Ihre Aufgabe als Arbeitgeber Als beitragsabführende Stelle müssen Sie die neuen Regeln seit dem 1 Juli in der Gehaltsabrechnung umsetzen Der Gesetzgeber hat den Arbeitgebern eine Übergangsfrist bis zum 30 Juni 2025 eingeräumt Sie sollten Ihre Arbeitnehmer unbedingt auf die Beitragserhöhung hinweisen und die Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern einholen Bis zum 30 Juni 2025 genügt dabei die Selbstauskunft der Versicherten zu Namen Vornamen und Geburtsdatum So vermeiden Sie die spätere Abwicklung von möglichen Rückerstattungen Anzahl der Kinder Höhe des allgemeinen PV Beitrages Arbeitnehmer Anteil Arbeitgeber Anteil 0 4 00 2 30 2 80 1 70 1 20 1 3 40 lebenslang 1 70 2 20 1 70 1 20 2 3 15 1 45 1 95 1 70 1 20 3 2 90 1 20 1 70 1 70 1 20 4 2 65 0 95 1 45 1 70 1 20 5 2 40 0 70 1 20 1 70 1 20 FOLGENDE BEITRAGSSÄTZE GELTEN BUNDESWEIT SEIT DEM 01 07 2023 Zahlen in Klammern gelten für das Bundesland Sachsen Kinder zählen bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Rentner erhalten keinen Zuschuss der GRV zu ihrem Beitrag und zahlen den vollen Gesamtbeitrag

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